Rechtsprechung
BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfall eines Schwerbehindertenurlaubs wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung - Voraussetzungen eines Übergangs des Anspruchs auf Zusatzurlaub auf den Übertragungszeitraum des nachfolgenden Kalenderjahres
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Tariflicher Urlaubsanspruch - Schwerbehindertenurlaub
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.10.1989 - 13 Ca 4230/89
- LAG Köln, 15.05.1990 - 11 Sa 1326/89
- BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90
Der Bescheid nach § 4 SchwbG hat nur deklaratorische Bedeutung (BAGE 37, 379 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG).Anderenfalls erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahres (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1986, a.a.O.).
Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 26. Juni 1986 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz schon vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung an und nicht erst nach behördlicher Feststellung besteht und demgemäß auch vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung an geltend gemacht werden kann.
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79
Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90
Der Bescheid nach § 4 SchwbG hat nur deklaratorische Bedeutung (BAGE 37, 379 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG). - BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des …
Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90
Zwar hat der erkennende Senat im Anschluß an den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 31. Oktober 1986 (BAGE 53, 304 = AP Nr. 13 zu § 25 BUrlG mit Nachweisen) zu § 12 I Nr. 10 MTV entschieden, daß der Urlaubsanspruch ohne die Übertragungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres besteht.
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall
Die Ungewissheit über das Ergebnis des versorgungsamtlichen Feststellungsverfahrens ist kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Übertragungsgrund (BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - zu I 3 b der Gründe; 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - zu 4 der Gründe) . - BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93
Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß
Auch wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ungewiß ist, obliegt es dem gekündigten Arbeitnehmer, für die Wahrung seiner vermeintlichen Urlaubsansprüche zu sorgen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - n.v.). - BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01
Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung …
Der Anspruch auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte hat, abgesehen von der dafür erforderlichen Schwerbehinderteneigenschaft, die gleichen Merkmale wie der Anspruch auf Erholungsurlaub (BAG v. 13.06.1991 - 8 AZR 360/90, AuR 1991, 248 ). - BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG). - BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93
Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines …
Es kann dahingestellt bleiben, ob der § 12 I MTV eine Übertragung unabhängig von den gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen ermöglicht (so noch BAG Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG) oder ob die Bestimmung entsprechend § 7 Abs. 3 BurlG einen Übertragungsgrund voraussetzt, wie die Tarifvertragsparteien in ihrer in der Form eines Tarifvertrages abgegebenen authentischen Interpretation vom 23. März 1984 gemeint haben (BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248).